PB Bericht zu Gaza-Studie von Sophie von der Tann

Betrifft: Beitrag von Sophie von der Tann zur Gaza-Studie, Tagesschau vom 28. 07. 2025, 20:00 Uhr

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Programmbeschwerde

Betrifft: Beitrag von Sophie von der Tann zur Gaza-Studie, Tagesschau vom 28. 07. 2025, 20:00 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit reiche ich eine formale Programmbeschwerde gemäß §26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag ein.

Als promovierte Archäologin und Lektorin am Althistorischen Seminar der Georg-August-Universität bin ich seit langem angewidert von der eklatanten Verletzung elementarer journalistischer Sorgfaltsplicht, die Frau Sophie von der Tann in ihren Beiträgen an den Tag legt. Mit faktenbasierter und ausgewogener Berichterstattung – zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind! – hat dies schon lange nichts mehr zu tun; kein Erstsemester dürfte es sich in einer Hausarbeit erlauben, Quellen in dieser Weise zu manipulieren und Ergebnisse von Sekundärliteratur in das genaue Gegenteil zu verkehren.

Ein Höhepunkt Ihrer unablässigen israelfeindlichen Propaganda war der Beitrag am 28. 07. 2025 in der 20:00-Uhr-Ausgabe der Tagesschau, der m. E. den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt:

Frau von der Tann berichtet über eine aktuelle empirische Studie der Hebräischen Universität Jerusalem zum Ausmaß der Zerstörung in Gaza. In diesem Zusammenhang werden zwei Personen interviewt – ein Vertreter der NGO Be’Tselem sowie Prof. Kai Ambos (Universität Göttingen) –, die beide explizit von einem „Genozid“ sprechen. Dem Publikum wird damit in vorsätzlich irreführender Weise suggeriert, dass die interviewten Personen an der Entstehung der Studie beteiligt waren und dass diese Aussagen deren Ergebnisse repräsentieren.

Tatsächlich ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall. Der Titel der Studie, „Illusions of Genocide“, macht unmissverständlich deutlich, dass die Autor*innen eben keine empirische Anzeichen für eine Hungersnot im Gazastreifen fanden. Ferner fanden sie auch keine Beweise für gezielte Vernichtung oder systematischen Angriff auf Zivilisten und kritisierten die Datenerhebung und die Berichterstattung von UN-Organisationen, NGOs und humanitären Organisationen aufgrund erheblicher methodischer Schwächen.

Besonders perfide ist das Verschweigen der Tatsache, dass es sich bei Be’Tselem um eine politisch weit links stehende, hoch umstrittene NGO handelt, die 2015 einen leitenden Mitarbeiter wegen seiner Leugnung des Holocaust entlassen musste.

Keiner der Autor*innen der Studie erhält dagegen die Gelegenheit zur Stellungnahme, obwohl der verantwortliche Studienleiter, Dr. Danny Orbach, als ausgewiesener Militärhistoriker und sorgfältiger Wissenschaftler weltweit anerkannt ist. Seine Aussage hätte zwingend zur Ausgewogenheit des Beitrags gehört. Stattdessen werden zwei sehr umstrittene Interviewpartner präsentiert, deren bisherige Tätigkeit keinen Bezug zur Studie erkennen lassen und die keine Expertise in empirischer Forschung vorzuweisen haben. Diese Auswahl verletzt die journalistische Sorgfaltspflicht und trägt zu einer irreführenden und diffamierenden Darstellung bei.

Die Schlussformulierung, Israel habe den Vorwurf des Genozids heute erneut zurückgewiesen, verstärkt die bewusst irreführende Verbindung zwischen der zitierten Studie und den Aussagen der Interviewpartner. Wessen Vorwurf hat Israel zurückgewiesen? Jenen von Prof. Ambos und von Be’Tselem? Insinuierte werden sollte mit dieser Formulierung doch offensichtlich, dass der Vorwurf von der Hebräischen Universität selbst erhoben wurde, obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist. Damit wird nicht nur ein wissenschaftliches Dokument verzerrt wiedergegeben, sondern dem Publikum eine nachweislich falsche Tatsachenlage suggeriert.


Ich verlange daher Antwort auf folgende Nachfragen:

1. Hat Frau von der Tann die Studie „Illusions of Genocide“ vollständig gelesen?

2. Warum wurde kein Vertreter der Hebräischen Universität, insbesondere Dr. Orbach und/oder Mitglieder seines Forschungsteams, interviewt?

3. Auf welcher Grundlage wurde entschieden, Be’Tselem und Prof. K. Ambos als einzige Stimmen zu präsentieren?

4. Welche redaktionellen Prüfprozesse sichern in der Tagesschau die korrekte Wiedergabe wissenschaftlicher Inhalte?


Ich erwarte, dass Sie auf diese Programmbeschwerde im Einzelnen eingehen und nicht mit Ihren üblichen pauschalen, KI-generierten Verweisen auf Zeitknappheit und Auswahlfreiheit antworten.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Balbina Bäbler, Universität Göttingen

Stv. Vorsitzende der DIG e.V. Arbeitsgemeinschaft Göttingen



Ablehnung

Die Ablehnung beinhaltet im wesentlichen, dass die Redaktion richtig und gut gearbeitet hat und dass die Absenderin nicht gut gearbeitet hat.

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